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Deutsch-spanisches Recht

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung im spanischen Recht.

Im Rahmen der anwaltlichen Beratung werde ich sie insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien in Spanien umfassend beraten. für den Fall, dass sie bereits eine Immobilie in Spanien besitzen, stehe ich Ihnen ebenfalls für eventuelle rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Immobilie zur Verfügung; insbesondere berate ich sie auch gerne hinsichtlich der Erbschaftssteuer in Spanien, die aufgrund eines fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens betreffend der Erbschaftssteuer nicht unproblematisch werden kann.
Neben dem spanischen Immobilienrecht berate und vertrete ich sie auch in anderen zivilrechtlichen deutsch-spanischen Angelegenheiten, zum Beispiel dem Kauf von Gegenständen oder Handelswaren in Spanien oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von in Spanien erlittenen Unfällen oder bei deutsch-spanischen familienrechtlichen Angelegenheiten (Scheidung, Unterhalt, Erbrecht).

Meine Tätigkeit im deutsch-spanischen Recht betrifft nicht nur die Vertretung von Mandanten, die rechtliche Probleme in Spanien haben, sondern auch spanisch sprechenden Mandanten, die einen spanisch sprechenden Rechtsanwalt in Deutschland benötigen.

Im Hinblick auf Business Mandanten biete ich zudem die Beratung bei Investitionsvorhaben in Spanien an; insbesondere bei der Gründung von spanischen Kapitalgesellschaften (SL, SA, SE).

Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens in Spanien kooperiere ich bereits mit mir langjährig bekannten spanischen Anwaltskanzleien, so dass Ihnen in Deutschland meiner Kanzlei als Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens zur Verfügung steht.