Wedekindplatz
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E-Mail: anwalt@ra-kraft.com
In diesem Bereich möchte ich Ihnen gerne die mir am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
F: Was kostet eine
Rechtsberatung bei ihnen?
A: Dies ist die häufigste Frage in meiner Kanzlei. Die Frage
lässt sich nicht mit einem Pauschalbetrag beantworten.
Die Gebühren einer Beratung betragen für Verbraucher gemäß § 34 RVG
maximal 190,00 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also maximal
226,10 €. In der Praxis handhabe ich es in meiner Kanzlei allerdings
so, dass bei Privatpersonen für eine Erstberatung in der Regel nicht
mehr als 150,00 € abgerechnet werden. Für den Fall, dass aufgrund
der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine höhere Gebühr zu
erheben wäre, werde ich Sie vor Beginn der Beratung darauf
hinweisen.
F: Ist bei Ihnen auch
eine Online-Beratung möglich?
A: Die Kommunikation der E-Mail ist in meiner Kanzlei bereits seit
mehreren Jahren etabliert, deshalb kann eine Auskunft auch per
E-Mail erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch Auskünfte per E-Mail grundsätzlich
gebührenpflichtig sind.
F: Was muss ich zu dem
ersten Besprechungstermin mitbringen?
A: Eine gute Vorbereitung des ersten Besprechungstermins wird für
beide Seiten das Gespräch wesentlich erleichtern.
Sie sollten alle Unterlagen, Dokumente, Aufzeichnungen, Lichtbilder
sowie die bereits geführte Korrespondenz in der Angelegenheit
mitbringen. des weiteren sollten Sie die Namen und Anschriften von
eventuellen Zeugen des Vorgangs bereithalten.
Für den Fall, dass er einer Rechtsschutzversicherung haben, sollten
Sie auch den Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung
mitbringen, damit ich dann gegebenenfalls einer
Kostenübernahmeerklärung bei der Rechtsschutzversicherung anfragen
kann.
F: Zahlt meine
Rechtsschutzversicherung alle Gebühren?
A: Nach den mir bekannten Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen
werden bestimmte Angelegenheiten regelmäßig von der Leistungspflicht
ausgeschlossen, das heißt in diesem Fall müssen Sie die Kosten
leider selber tragen.
In der Regel besteht keine Deckung der Rechtsschutzversicherung bei
Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Bau einer
Immobilie zusammenhängen oder die im Zusammenhang mit einer
vorsätzlichen Straftat stehen.
Vor der Auslösung von Gebühren, die über die Gebühr hinausgehen,
werde ich regelmäßig eine Deckungszusage bei der
Rechtsschutzversicherung anfragen.
F: Nehmen Sie Mandate
mit Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe an?
A: Selbstverständlich nehme ich auch Mandate im Rahmen der
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe an.
Die Beratungshilfe betrifft sämtliche Angelegenheiten, die
außergerichtlich geregelt werden sollen oder bei denen nur eine
Beratung gewünscht wird. In diesem Fall bitte ich Sie, zunächst bei
dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen
"Berechtigungsschein für Beratungshilfe" zu beantragen. Den Antrag
auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie
hier herunterladen.
Für den Fall, dass es sich bereits um ein gerichtliches Verfahren
handelt, ist die Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die
Prozesskostenhilfe ist regelmäßig über den Rechtsanwalt zu
beantragen, allerdings sollten sie in diesem Fall den
Prozesskostenhilfeantrag bereits ausgefüllt mit den entsprechenden
Nachweisen zum ersten Besprechungstermin mitbringen. Den Antrag für
die Prozesskostenhilfe können Sie
hier herunterladen.