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Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)

In diesem Bereich möchte ich Ihnen gerne die mir am häufigsten gestellten Fragen beantworten.

 

F: Was kostet eine Rechtsberatung bei ihnen?

A: Dies ist die häufigste Frage in meiner Kanzlei. Die Frage lässt sich nicht mit einem Pauschalbetrag beantworten.
Die Gebühren einer Beratung betragen für Verbraucher gemäß § 34 RVG maximal 190,00 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also maximal 226,10 €. In der Praxis handhabe ich es in meiner Kanzlei allerdings so, dass bei Privatpersonen für eine Erstberatung in der Regel nicht mehr als 150,00 € abgerechnet werden. Für den Fall, dass aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine höhere Gebühr zu erheben wäre, werde ich Sie vor Beginn der Beratung darauf hinweisen.


F: Ist bei Ihnen auch eine Online-Beratung möglich?

A: Die Kommunikation der E-Mail ist in meiner Kanzlei bereits seit mehreren Jahren etabliert, deshalb kann eine Auskunft auch per E-Mail erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch Auskünfte per E-Mail grundsätzlich gebührenpflichtig sind.


F: Was muss ich zu dem ersten Besprechungstermin mitbringen?

A: Eine gute Vorbereitung des ersten Besprechungstermins wird für beide Seiten das Gespräch wesentlich erleichtern.
Sie sollten alle Unterlagen, Dokumente, Aufzeichnungen, Lichtbilder sowie die bereits geführte Korrespondenz in der Angelegenheit mitbringen. des weiteren sollten Sie die Namen und Anschriften von eventuellen Zeugen des Vorgangs bereithalten.
Für den Fall, dass er einer Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie auch den Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung mitbringen, damit ich dann gegebenenfalls einer Kostenübernahmeerklärung bei der Rechtsschutzversicherung anfragen kann.


F: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung alle Gebühren?

A: Nach den mir bekannten Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen werden bestimmte Angelegenheiten regelmäßig von der Leistungspflicht ausgeschlossen, das heißt in diesem Fall müssen Sie die Kosten leider selber tragen.
In der Regel besteht keine Deckung der Rechtsschutzversicherung bei Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Bau einer Immobilie zusammenhängen oder die im Zusammenhang mit einer vorsätzlichen Straftat stehen.
Vor der Auslösung von Gebühren, die über die Gebühr hinausgehen, werde ich regelmäßig eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung anfragen.


F: Nehmen Sie Mandate mit Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe an?

A: Selbstverständlich nehme ich auch Mandate im Rahmen der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe an.
Die Beratungshilfe betrifft sämtliche Angelegenheiten, die außergerichtlich geregelt werden sollen oder bei denen nur eine Beratung gewünscht wird. In diesem Fall bitte ich Sie, zunächst bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe" zu beantragen. Den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie hier herunterladen.
Für den Fall, dass es sich bereits um ein gerichtliches Verfahren handelt, ist die Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Prozesskostenhilfe ist regelmäßig über den Rechtsanwalt zu beantragen, allerdings sollten sie in diesem Fall den Prozesskostenhilfeantrag bereits ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen zum ersten Besprechungstermin mitbringen. Den Antrag für die Prozesskostenhilfe können Sie hier herunterladen.


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